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Recht

Agenturvertrag prüfen: 12 Punkte die du nicht übersehen darfst

Ein Agenturvertrag ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Agentur. Doch oft verstecken sich in den Details Fallstricke, die später zu Miss

2026-04-295 Min LesezeitTeilen
Agenturvertrag prüfen: 12 Punkte die du nicht übersehen darfst

Agenturvertrag prüfen: 12 Punkte die du nicht übersehen darfst

Ein Agenturvertrag ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Agentur. Doch oft verstecken sich in den Details Fallstricke, die später zu Missverständnissen, Rechtsstreitigkeiten oder unerwarteten Kosten führen können. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift ist daher unerlässlich. Diese Checkliste hilft dir, die wichtigsten Punkte in Verträgen im DACH-Raum zu beleuchten.

1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Überprüfe zunächst sorgfältig, ob die korrekten und vollständigen Namen der Vertragsparteien sowie deren Rechtsform und Vertretungsberechtigung aufgeführt sind. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) sollten die Registernummer und der Sitz genannt werden. Der Vertragsgegenstand muss präzise definiert sein: Welche Leistungen erbringt die Agentur genau? Vermeide vage Formulierungen wie "Marketingdienstleistungen", sondern spezifiziere "Entwicklung einer Social-Media-Strategie für Plattform X mit 3 Posts/Woche und monatlichem Reporting". Unklarheiten hier führen fast unweigerlich zu Scope-Creep oder Enttäuschungen.

2. Leistungsumfang und Spezifikation

Dieser Punkt ist das Herzstück des Vertrages. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist entscheidend. Was genau gehört zum Leistungsumfang? Welche Deliverables (z.B. Konzepte, Designs, Texte, Code) sind geschuldet? Sind die Qualitätsstandards oder KPIs definiert? Halte fest, welche Korrekturschleifen inklusive sind und wie Zusatzleistungen vergütet werden. Sind Meilensteine, Zeitpläne und Abnahmeverfahren klar beschrieben? Eine "Definition of Done" ist hier Gold wert, um Missverständnisse über die Fertigstellung und Qualität der Arbeit zu vermeiden.

3. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Hier geht es um die Kosten. Ist die Vergütung als Festpreis, nach Stundenaufwand (Time & Material) oder auf Provisionsbasis vereinbart? Prüfe, ob alle Kostenfaktoren (z.B. Reisekosten, Lizenzen, externe Tools) explizit aufgeführt sind und wer diese trägt. Sind die Zahlungsfristen klar (z.B. 14 Tage netto nach Rechnungseingang)? Achte auf Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und Schlussrechnungen. Eine Klausel für Verzugszinsen ist in DACH-Verträgen üblich, ebenso wie die Möglichkeit der Rechnungsstellung bei Verzug des Auftraggebers (z.B. durch fehlende Freigaben).

4. IP-Rechte (Geistiges Eigentum)

Dies ist einer der komplexesten und kritischsten Punkte. Kläre eindeutig, wem die bei der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnisse (z.B. Texte, Designs, Fotos, Software-Code) gehören. Im DACH-Raum verbleiben Urheberrechte grundsätzlich beim Schöpfer (Agentur). Üblicherweise werden dem Auftraggeber Nutzungsrechte eingeräumt oder die Rechte gegen eine entsprechende Vergütung vollständig übertragen. Prüfe genau: Werden ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte übertragen? Für welche Medien, Territorien und Dauer? Sind die Rechte zeitlich oder räumlich begrenzt? Was passiert mit den Rechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird? Kläre auch die Nutzung von Vorarbeiten der Agentur und Open-Source-Komponenten.

5. Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsmodalitäten sind essenziell. Ist der Vertrag befristet oder unbefristet? Welche Kündigungsfristen gelten für beide Parteien (z.B. drei Monate zum Monatsende)? Achte auf automatische Verlängerungsklauseln und deren Fristen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Vertragsverletzung, Insolvenz) zu prüfen. Was passiert mit bereits geleisteten Arbeiten und offenen Zahlungen im Falle einer Kündigung? Eine detaillierte Regelung hierzu verhindert Streitigkeiten bei vorzeitigem Vertragsende.

6. Haftung und Gewährleistung

Dieser Abschnitt regelt, wer für Schäden und Mängel haftet. Überprüfe die Haftungsbeschränkungen – oft wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt oder auf einen Maximalbetrag (z.B. die Höhe der vereinbarten Vergütung) gedeckelt. Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist häufig ausgeschlossen. Prüfe die Gewährleistungsfristen für Mängel und die Vorgehensweise bei der Mängelbeseitigung. Eine Klausel zur "Force Majeure" (höhere Gewalt) ist Standard. Achte darauf, dass die Agentur eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann.

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7. Vertraulichkeit (NDA)

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) ist in vielen Agenturverträgen integriert. Sie schützt sensible Informationen des Auftraggebers (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien). Prüfe den Umfang der vertraulichen Informationen, die Dauer der Vertraulichkeit (auch nach Vertragsende) und die Ausnahmen (z.B. Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind). Ist klar definiert, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Vertraulichkeit drohen (z.B. Vertragsstrafe)? Achte darauf, dass die Vertraulichkeit auch für Mitarbeiter der Agentur gilt.

8. Datenschutz

Im DACH-Raum ist die Einhaltung der DSGVO (bzw. des BDSG in Deutschland, des DSG in Österreich, des Datenschutzgesetzes in der Schweiz) zwingend. Wenn die Agentur Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält oder diese verarbeitet, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV bzw. DPA) obligatorisch und sollte entweder als Anlage zum Vertrag beigefügt oder direkt im Vertrag verankert sein. Prüfe die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) der Agentur zum Schutz der Daten und deren Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze.

9. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Ein guter Vertrag definiert nicht nur die Pflichten der Agentur, sondern auch die des Auftraggebers. Dazu gehören die pünktliche Bereitstellung von Informationen, Materialien und Zugängen, die Freigabe von Entwürfen innerhalb bestimmter Fristen sowie die fristgerechte Zahlung. Werden diese Pflichten verletzt, kann dies zu Verzögerungen führen, für die die Agentur nicht verantwortlich ist und die möglicherweise zusätzliche Kosten verursachen. Prüfe, ob die Mitwirkungspflichten realistisch und erfüllbar sind.

10. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (Agentur)

Neben den allgemeinen Leistungspflichten können hier spezifische Rechte der Agentur geregelt sein. Dazu gehört beispielsweise das Recht, Subunternehmer einzusetzen, solange die Qualität gewährleistet ist. Oftmals wird auch ein Referenzrecht vereinbart, das es der Agentur erlaubt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen oder die entstandenen Arbeiten im eigenen Portfolio zu präsentieren. Prüfe, ob du mit solchen Klauseln einverstanden bist und ob es Einschränkungen gibt (z.B. erst nach Projektende). Die Unabhängigkeit der Agentur als Dienstleister sollte ebenfalls verankert sein.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Verträge im DACH-Raum ist die Klärung des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstandes von großer Bedeutung. Das anwendbare Recht bestimmt, nach welcher Rechtsordnung der Vertrag beurteilt wird (z.B. deutsches, österreichisches oder schweizerisches Recht). Der Gerichtsstand legt fest, an welchem Gericht mögliche Streitigkeiten aus dem Vertrag verhandelt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn Auftraggeber und Agentur in unterschiedlichen Ländern ansässig sind, um unnötige Reisekosten und Komplikationen im Falle eines Rechtsstreits zu vermeiden.

12. Schlussbestimmungen

Unter den Schlussbestimmungen finden sich oft allgemeine, aber wichtige Klauseln. Dazu gehören die Salvatorische Klausel, die besagt, dass die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Gültigkeit des restlichen Vertrages nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfordern üblicherweise die Schriftform. Eine "Gesamtvertragsklausel" (Entire Agreement Clause) stellt sicher, dass der vorliegende Vertrag alle vorherigen Absprachen ersetzt. Prüfe, ob alle Anlagen und Anhänge (z.B. AVV, Leistungsbeschreibung) vollständig aufgeführt und dem Vertrag beigefügt sind.

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